Rechtsprechung
BGH, 31.03.2003 - NotZ 34/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfall; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wegen der Art der Wirtschaftsführung; Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse des Notars
- Judicialis
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 6; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; ; BNotO § 111 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 11 § 50 Abs. 1 Nr. 6, 8, Abs. 3 S. 1, 2
Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01
Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die …
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 34/02
Diese Feststellung ist im Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229; 149, 230, 232).Der Antragsteller hat hiergegen weder im Verfahren vor dem Oberlandesgericht noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde etwas vorgebracht und auch nicht geltend gemacht, daß sich die Sachlage seit Abschluß des Vorschaltverfahrens bis zum Ausspruch der Amtsenthebung (vgl. Senat BGHZ 149, 230, 233) geändert hätte.
- BGH, 13.10.1980 - NotZ 7/80
Amtsenthebung eines Notars
Auszug aus BGH, 31.03.2003 - NotZ 34/02
Diese Feststellung ist im Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229; 149, 230, 232). - BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65
Amtsenthebung eines Notars
- BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff …
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 149, 230; Beschl. v. 31. März 2003, NotZ 34/02) können sogar noch Umstände, die nach Abschluß des Verfahrens oder nach Ablauf der dafür bestimmten Frist eingetreten sind, bei der Entscheidung, ob die Amtsenthebung auszusprechen ist, Berücksichtigung finden.